Geschäfts-und Wahlordnuung
Präambel
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14. Juni 1993 die Bildung eines Seniorenbeirates beschlossen, um die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger am kommunalpolitischen Geschehen stärker zu beteiligen und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten auszudehnen.
Da der Anteil der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Gemeinde Neu-Anspach ca. 26% der Einwohnerzahl ausmacht und es in naher Zukunft immer mehr ältere Menschen geben wird, bekennt sich die Stadt Neu-Anspach zu der Präsenz eines Seniorenbeirates für Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahren.
Mitbürgerinnen und Mitbürger, die zwar das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht, aber aus gesundheitlichen Gründen ein aktives Erwerbsleben frühzeitig beendet haben, z. B. wegen Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, vorgezogenen Altersruhegeld wegen Behinderung, werden ebenfalls betreut.
Ziel des Seniorenbeirates soll es sein, die Senioren und Behinderten in das Leben der Kommune einzubinden und ihre Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse zum Gemeindewohl zu nutzen. Er soll die Interessen aller Seniorinnen/Senioren und Behinderten auf kommunaler Ebene wahrnehmen. Hierzu zählen insbesondere die Betreuung älterer und hilfsbedürftiger Bürgerinnen und Bürger sowie die Förderung der Integration von Menschen 60+, die in die Stadt Neu- Anspach übersiedeln.