Wappen Neu-Anspach

Herzlich Willkommen beim Seniorenbeirat der Stadt Neu-Anspach

Wir, der Seniorenbeirat von Neu-Anspach, begrüßen Sie herzlich auf unserer Homepage.

Wir, 11 Menschen aus Neu-Anspach, sind IHRE gewählte Vertretung der Menschen 60 plus. 

Was machen wir?

Hier geht es zum kompletten Text

Kandidatur_SBR_neu.pdf

SBR Wahl 2026

Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,

am 15. März 2026 findet die nächste Wahl des Seniorenbeirats (SBR) statt – zeitgleich mit der Kommunalwahl und erstmals auch per Briefwahl. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

Was ist der SBR?

Der Seniorenbeirat ist die Interessenvertretung der Generation 60plus in Neu-Anspach. Er bringt die Anliegen älterer Bürgerinnen und Bürger in die kommunalpolitischen Gremien ein. Aktuell engagieren sich 14 Mitglieder ehrenamtlich.

Welche Themen bearbeiten wir?

  •    Verbesserung der Pflege- und Mobilitätssituation

  •    Soziale Angebote, z. B. gegen Altersarmut und Einsamkeit

  •    Generationengerechte Lösungen und Projekte

  •    Lebensqualität für Seniorinnen und Senioren in Neu-Anspach

Was ist zu tun?

Der SBR tagt 6-mal im Jahr als Gremium, meistens im Zentrum 60plus im Bürgerhaus. Zusätzlich finden 6 Vorstandssitzungen im Wechsel statt.

Wer kann kandidieren?

Alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag mindestens 60 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Neu-Anspach haben. Kandidatinnen und Kandidaten sollten Interesse an der Mitgestaltung kommunaler Themen, Freude am Austausch und Lust auf ehrenamtliches Engagement mitbringen.

Machen Sie mit!

Haben Sie Interesse zu kandidieren oder möchten Sie sich über die Arbeit des SBR informieren?
Dann melden Sie sich gerne bei uns:

Mail: info(at)sbr-neu-anspach.org
Tel.: 0162 352 6796

Gestalten Sie Neu-Anspach aktiv mit – Ihre Stimme und Ihr Engagement zählen!

Ihr Seniorenbeirat Neu-Anspach
 

 

Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,

es ist kaum zu glauben, aber die letzte Seniorenbeiratswahl liegt nunmehr schon 4 Jahre hinter uns. Die nächste SBR-Wahl findet zeitgleich mit der Kommunalwahl am 15.03.2026 statt. Erstmals findet die SBR-Wahl als Präsenz- und Briefwahl statt.

Da fließt noch viel Wasser die Usa runter, werden Sie denken? JA, natürlich, trotzdem wollen wir als Gremium bereits jetzt im Herbst auf die anstehende Wahl aufmerksam machen. In Abwandlung eines Spruches aus dem letzten Jahrhundert: „Stellen sie sich vor, es ist Wahlsonntag und es gibt keine Kandidaten*innen auf dem Wahlzettel“. Demokratie lebt von der Wahlbeteiligung als auch von der Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern sich als Kandidat/in zur ehrenamtlichen Wahl zu stellen.

Zu den Aufgaben des SBR gehört auch die Vertretung und Wahrnehmung der kommunalpolitischen Interessen der Generation 60plus in den Gremien unserer schönen Kommune. Kann man in Neu-Anspach gut leben und gut alt werden? JA! Geht es auch besser? Verbesserungen in der Lebensqualität und der verschiedenen Angebote für die Generation 60plus in Neu-Anspach sind notwendig und möglich. Die Pflege- und Mobilitätssituation für ältere Menschen sind notwendigerweise verbesserungsbedürftig. Ebenso engagieren wir uns für soziale kommunale Altenhilfeleistungen, z.B. gegen Altersarmut, Einsamkeit, generationsgerechte Lösungen u.a. Themen der Generation 60plus.

Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass der SBR durchaus auf die Probleme und Herausforderungen für ältere Menschen als Sprachrohr aufmerksam machen kann und muss! So finden wir auch Gehör bei den kommunalpolitischen Entscheidungsträgern der Stadt Neu-Anspach.

Wenn Sie, an dem politischen Meinungsbildungsprozess mitmachen und mitreden wollen, dann kandidieren Sie für den SBR. Der Seniorenbeirat tagt als Gremium 6-mal im Jahr, meistens im Zentrum 60plus im Bürgerhaus. DieVorstandssitzungen finden im monatlichen Wechsel auch 6-mal im Jahr statt.

Die Mitglieder des Seniorenbeirat der Stadt Neu-Anspach sind in alphabetischer Reihenfolge:

Gabriele Briem, Kläre Dobbelgarten-Buksmaui, Raphael Eckhard, Harry Euler; Herbert Geisler, Saba Hamid, Reiner Krönke; Volker Kulp; Wolfgang Medenwald, Barbara Möbius, Rolf Scherer.

Beratende Mitglieder: Hans Torchalla, Jens Wickinger und Monika Winthuis 

Welche Voraussetzungen müssen Kandidaten*innen erfüllen? Es ist ausreichend, dass diese am Wahltag, also am 15.03.2026, mindestens 60 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Neu-Anspach haben.Interessenbekundungen können Sie gerne per E-Mail an info(at)sbr-neu-anspach.orgsenden oder rufen Sie an unter 0162 352 6796. Dann binden wir Sie gerne in die Wahl vorbereitenden Aktivitäten ein.

Mit besten Grüßen

Raphael Eckhard

Vorsitzender

Aktuelles

Die Bundesregierung stimmt die Bürger bei Gesundheit, Pflege und Rente auf eine stärkere Eigenbeteiligung ein. In diesen Sozialversicherungszweigen sollen „höhere Anstrengungen von uns allen“ unternommen werden. Die meisten der 84 Millionen Menschen in Deutschland wünschen sich stabile und bezahlbare soziale Leistungen. Wieso diese nicht schnellsten politisch entschieden werden und wieder einmal Kommissionen benötigt werden, bleibt für den Seniorenbeirat der Stadt Neu-Anspach fraglich, da bereits die wesentlichen Fakten langjährig bekannt sind und der Handlungsbedarf unstrittig ist. Die Bürger wollen auch wissen, wofür in Zukunft die verfügbaren Mittel ausgeben werden. In diesem Bereich steht eine große „gesellschaftspolitische Kraftanstrengung“ bevor., deshalb sollten die politischen Entscheidungen auch mindestens mittelfristig tragfähig sein. 
Nach bisherigen Presseinformationen besteht zugleich wenig Hoffnung, dass der Bund in hohem Maße Geld zur Finanzierung der staatlichen Versorgungsleistungen (sogenannte versicherungsfremde Leistungen) aufkommen wird. Seit langem fordern die gesetzlichen Krankenkassen, dass sie von den rund zehn Milliarden Euro umfassenden Kosten für Bürgergeldempfänger oder andere staatlich zu finanzierenden Leistungen entlastet werden. Dass Leistungen aus der Kranken- oder Rentenversicherung für Menschen gezahlt würden, die keine Beiträge abgeführt hätten, sei immer so gewesen, sagte der Kanzler Merz Mitte Juli 2025 in einem Interview. Er räumte allerdings ein: „Der Umfang ist heute in der Tat kritisch.“ Die schwarz-rote Koalition wolle das Problem lösen, das gehe aber nicht mit kurzfristigen Entscheidungen, wie der Übernahme versicherungsfremder Leistungen.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat bereits 2024 mit Rekordschulden und massiven Beitragssatzerhöhungen abgeschlossen. Die Kassen sagen bereits ein weiter steigendes Defizit und neue Beitragssprünge voraus. Anstatt zusätzlicher Bundesmittel will der Staat der GKV und der sozialen Pflegeversicherung für die Jahre 2025 und 2026 lediglich Darlehen im Umfang von zusammen 6,6 Milliarden Euro gewähren. Da fragt sich der Seniorenbeirat der Stadt Neu-Anspach, wieso bei dem Handlungsdruck weiterhin abwartend agiert wird und dadurch nur die Beitragsbelastungen bzw. die Zusatzbeiträge durch die Rückzahlung der Darlehen weiter steigen.
Mit einem „kleinen Sparpaket“ will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Zaum halten. „Wir haben uns innerhalb der Regierung darauf geeinigt, dass die Beiträge stabil bleiben“, betonte die CDU-Politikerin in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ am 12.10.2025. Das Kabinett werde am 15.10.2025 über die Sparvorschläge beraten. Die Gesundheitsministerin Warken hat bereits vorher die Erhöhung der Zuzahlungsgrenzen für Eigenanteile nicht mehr ausgeschlossen oder ob es eventuell zu Leistungskürzungen bei Gesundheit und Pflege kommen wird. Warken will auch die Beiträge zur Pflegeversicherung stabil halten. Momentan berate die Koalition darüber, wie das Finanzloch von zwei Milliarden Euro gestopft werden könne, so die Ministerin. Die im Juli eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflege hat ihren ersten Zwischenbericht vorlegt. Leider enthält der Zwischenbericht noch keine konkreten Maßnahmen. Eine Vollversicherung ist nicht geplant. „Gemeinsames Verständnis ist, dass die soziale Pflegeversicherung auch nach der anstehenden Reform als Umlage- und Teilleistungssystem ausgestaltet bleibt“, heißt es in dem Bericht. Die Arbeitsgruppe zur Finanzierung wurde beauftragt, Konzepte zur „Begrenzung beziehungsweise Dämpfung der Eigenanteile“ zu prüfen. Insbesondere die Länder fordern dem Bericht zufolge, „versicherungsfremde Leistungen konsequent aus Steuermitteln“ zu finanzieren. Der Pflegevorsorgefonds soll weiterentwickelt und die Pflegegrade sollen „grundsätzlich beibehalten werden.“ Die Leistungen des zuletzt diskutierten Pflegegrades 1 sollen „stärker auf Prävention konzentriert werden“. Die Vorschläge lassen völlig offen, wie mehr Pflegeplätze entstehen sollen. Die finanzielle Entlastung der Pflegeversicherung wird vage angedeutet, alles Weitere wird vertagt bis 2026 oder sogar 2027“, kritisiert der Pressesprecher Euler.
Gerade ältere Menschen und chronisch Kranke werden hierdurch besonders hart belastet. Aus Sicht des Seniorenbeirats drängt die Zeit, die Demografie wartet nicht und weitere finanzielle Belastungen der Bürger sollten als letzte Option angedacht werden, betont deren Pressesprecher Harry Euler. Er wünsche sich daher schnelle Lösungsvorschläge von dem Expertengremium und nicht erst eine Umsetzung im Jahr 2027. Was bis zur Mitte der Wahlperiode nicht entschieden wird, wird wahrscheinlich auch in der zweiten Hälfte nicht mehr umgesetzt. Die Summe der Sozialversicherungsbeiträge liegt in Deutschland unter anderem wegen der steigenden Kassenbeiträge inzwischen bei 42 Prozent und für das kommende Jahr sind weitere Steigerungen ohne zeitnahe Stabilisierungsentscheidungen zu erwarten. Die Beitragszahler der gesetzlichen Sozialversicherung erhoffen sich zeitnahe politische Entscheidungen zur Stabilisierung der Systeme ohne weitere finanzielle Belastungen nur der Beitragszahler. Hier müssen die politisch Handelnden deutlich vor dem Ende der Legislaturperiode die strukturellen Probleme lösen, damit die vorherigen Sozialversicherungsbeitragsziele mit der Marke von 40 Prozent wieder erreicht werden. 

Im Alter wird das Immunsystem schwächer und die Gefahr schwerer oder tödlicher Infektionskrankheiten steigt. Diese Risiken lassen sich, trotz zahlreicher Vorurteile und Falschinformationen, durch Schutzimpfungen deutlich reduzieren. Beim Thema Impfen scheiden sich die Geister. Die große Mehrheit vertraut auf den Schutz vor Infektionen und schweren Krankheitsverläufen durch die jeweiligen Impfstoffe. Eine kleine Minderheit verdammt Impfstoffe stattdessen lautstark als Gifte, die krank machen und Menschenleben fordern. Unentschlossene werden bestärkt, sich gegen eine Impfung zu entscheiden. Die Diskussion um das Für und Wider von Impfungen ist so alt wie die Schutzimpfungen selbst. Deshalb informiert der Seniorenbeirat Neu-Anspach zu seriösen Impfempfehlungen der Ständige Impfkommission (STIKO).
Durch das Reichsimpfgesetz vom 08. April 1874 wurde die allgemeine Impfpflicht „trotz lebhafter Agitation der Impfgegner“ in Deutschland als Maßnahme gegen die Blattern (Pocken) gesetzlich eingeführt. Starben zwischen 1870 bis 1873 in zwei Pockenepidemien noch über 180 000 Menschen, so bewirkten die systematischen Impfungen ab 1875, dass die „Volksseuche“ in wenigen Jahren deutlich zurückging und nach und nach ganz ausgerottet werden konnte. Die Erfolge gegen die Pocken motivierten Virologen zur weiteren Entwicklung von Impfstoffen gegen bakterielle und virale Erkrankungen wie Tollwut, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Grippe, Kinderlähmung usw.. Es ist unstrittig, dass mit den konsequenten Impfprogrammen Infektionen mit Erregern deutlich eingedämmt werden konnten. So zuletzt bei der weltweiten COVID 19 Pandemie. 
Gerade die fatalen Impfmythen mit falschen und unsachlichen Behauptungen von dubiosen Quellen oder die bewusst falschen Interpretationen von Studien verunsichern viele Bürgerinnen und Bürger. Von einer Minderheit werden diese Impfmythen für bare Münze genommen und stoßen auf ein reges Interesse. Im Internet kursieren Pamphlete mit abstrusen Aussagen. Sogar die Existenz des Covid-Virus wurde infrage gestellt. Die Fakten der wissenschaftlichen Studienergebnisse der Weltgesundheitsorganisation für 34 europäische Länder (WHO Europa) vermitteln indes ein ganz anderes Bild. Danach entfalteten die COVID-19-Impfstoffe bei Menschen ab dem 60. Lebensjahr die größte Wirkung. 
Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Expertengremium, das Impfempfehlungen für die Bevölkerung in Deutschland entwickelt. Dabei orientiert sie sich an den Kriterien der evidenzbasierten Medizin und berücksichtigt sowohl den individuellen Nutzen für geimpfte Personen als auch den Nutzen für die gesamte Bevölkerung. Wer sich ohne Fake News eine Meinung bilden möchte, kann dies ganz einfach per Übersicht zu den Impfempfehlungen der STIKO unter dem Link: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2025/04_25.pdf?__blob=publicationFile&v=8 informieren. Die Inhalte des „Epidemiologisches Bulletin der STIKO“ werden regelmäßig auf den Grundlagen der wissenschaftlichen Erkenntnisse aktualisiert und ist dadurch eine auf wissenschaftlichen Fakten basierte Informationsquelle.
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt auch einen Ratgeber-Impfen zum Nutzen und den Risiken als Hilfestellung allen Bürgern zur Verfügung (siehe www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/ratgeber-impfen.html. Der Ratgeber kann als Bestellung oder als PDF-Datei bezogen werden. Die Empfehlung des Pressesprechers des Seniorenbeirat Harry Euler ist, bilden sie sich bei Bedenken eine eigene Meinung auf den Grundlagen von wissenschaftlichen Erkenntnissen und erörtern sie Ihre Bedenken oder Fragen mit dem Arzt ihres Vertrauens. Falsche Informationen von Schutzimpfgegnern sind hierfür nicht die richtige Entscheidungsgrundlage. 

Auf die Notwendigkeit einer „Digital only“-Strategie im Gesundheitswesen für ältere Menschen hat die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisation (BAGSO), Dr. Regina Görner, hingewiesen, weil diese Menschen ansonsten ausgegrenzt und benachteilig werden. Gleichzeitig fordert sie, analoge Alternativen zu erhalten und digitale Zugänge zu erleichtern. Diese Forderung unterstützt auch der Seniorenbeirat der Stadt Neu-Anspach und fördert seit langem mit verschiedenen Kursangeboten mit Wissenstransfer. Gleichzeitig ist uns wichtig, dass besonders behinderten Menschen oder auch Menschen ohne eine technische Ausstattung weiterhin analoge Alternativen zur Verfügung stehen.
Ob elektronische Patientenakte (ePA), E-Rezept oder Terminbuchungsportale: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran. Das ist auch gut so. Doch wer digitale Geräte nicht bedienen kann, wird nur profitieren, wenn die Digitalisierung ihre Vorzüge für alle Menschen tatsächlich nutzbar ist. Die Seniorenorganisation fordert einen leichten, aber sicheren Zugang zu Daten, Übersichtlichkeit und einfachen Umgang. Nur eine gute Technik macht unser aller Leben leichter und entlastet unsere Informations- und Versorgungssysteme. Analoge Angebote müssen gerade im Gesundheitswesen solange zwingend erreichbar sein, wie Digitalisierung Hürden aufbaut, statt sie einzureißen. Darüber hinaus braucht es viel mehr Angebote für Qualifizierung, denn jeder weiß aus vielfältigen eigenen Erfahrungen, wie wenig selbsterklärend digitale Technik für ältere Menschen ist. Gerade bei den Anbietern digitaler Geräte ist ein Umdenken zur leichteren Anwendung sinnvoll. 
Deshalb setzt sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen dafür ein, dass mindestens für eine Übergangszeit analoge Zugangswege erhalten bleiben. Gleichzeitig müssen Menschen mit geringer Digitalkompetenz Zugang zu digitaler Technik bekommen. Da ist nicht nur der Staat gefragt. Wer sich auf die bessere Nutzung der digitalen Möglichkeiten vorbereiten möchte, der kann sich zum umfangreichen Leistungsangebot auf der Homepage des Vereins Zentrum 60plus mit dem Digital-Zentrum (https://www.zentrum60plus.de/digital-zentrum-60plus/) oder anderer Leistungserbringer vor Ort informieren.
 

Die offizielle Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass die Suizidrate (vorsätzliche Beendigung des eigenen Lebens) mit steigendem Alter zunimmt. Im Jahr 2023 entfielen nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes 46 Prozent aller Suizide auf Menschen im Alter ab 65 Jahren. Ihr Anteil an der Bevölkerung beträgt dagegen nur rund 22 Prozent. Statistiken zu Suizidhandlungen im Alter müssen zudem als Schätzungen angesehen werden, weil damit die Unterbewertung der „stillen“ oder „verdeckten“ Suizide gemeint sind. Die Zahlen beinhalten auch die Verweigerung der Nahrungsaufnahme oder das Unterlassen der notwendigen Medikamenteneinnahme. Es gibt auch zahlreiche Grenzfälle zu tödlichen Unfallverletzungen. Weitere unklaren Todesursachen führen zu einer großen Dunkelziffer nicht amtlich erfasster Suizide, insbesondere von älteren Menschen.
Diese Zahlen des Statischen Bundesamtes machen betroffen, deshalb möchte der Seniorenbeirat Neu-Anspach Menschen mit Suizidgedanken zum Info-Telefon der Stiftung Deutsche Depressionshilfe informieren: Telefon-Nr. 0800 3344533. Grundsätzlich sind bei Suizidgedanken oder einem Suizidverdacht die Hausärzte, Psychiater oder Psychologische Psychotherapeuten die direkten Ansprechpartner vor Ort. Schnelle Hilfe bei suizidalen Gedanken ist auch über die Notrufnummer 112 oder die Telefonseelsorge mit den Nummern 0800 1110111 oder 0800 1110222 möglich.
 

Auch im Haushaltsjahr 2026 hat die Bundesregierung keinenadäquaten Ausgleich für versicherungsfremde Krankenversicherungsleistungen eingeplant. Damit gesteht die Bundesregierung aus Sicht des Seniorenbeirats Neu-Anspach offen ein, dass sie die Finanzierungslücke bei den versicherungsfremden Leistungen kennt, sie schließt sie aber nicht. Es ist ein Armutszeugnis, dass man Defizite eingesteht, aber keine politischen Konsequenzen zieht. Wenn es in nächster Zeit weiterhin zu Beitragserhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen kommt, dann ist das auch das Ergebnis dieser Weigerung, Verantwortung zu übernehmen", kritisiert der Pressesprecher Harry Euler, die unzureichende Refinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben Ende Julivom Bundeskabinett beschlossenen Haushaltsentwurf für das Jahr 2026. Dadurch werden die gesetzlichen Krankenkassen vermutlich mit weiteren Zusatzbeitragssteigerungen zum Ende des Jahres die finanziellen Lücken schließen müssen. Gerade die älteren Menschen im Rentenbezug werden dann wieder finanziell stark belastet. 

Laut Euler, ist es nicht akzeptabel, dass der Staat Aufgaben, die klar in seine Verantwortung gehören, dauerhaft auf die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung abwälzt. Rein familienpolitische Leistungen oder die Kosten für die Versorgung von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern dürfen nicht länger von den Krankenkassen finanziert werden. Der Steuerzuschuss in Höhe von 14,5 Milliarden Euro für den Gesundheitsfonds deckt bestenfalls ein Drittel der Gesamtkosten versicherungsfremder Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das darf so nicht bleiben, forderte Euler.

Die Bundesregierung räumt in der Kabinettsvorlage selbst ein, dass mit dem Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Milliarden Euro die gesetzlichen Krankenkassen bei der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen nur "teilweise entlastet werden". Nach Berechnungen der Innungskrankenkassen beliefen sich die Ausgaben der GKV für versicherungsfremde Leistungen im Jahr 2023 auf rund 59,8 Milliarden Euro. Das entspricht 740 Euro pro Beitragszahlerin und -zahler - oder 2,54 Beitragssatzpunkten bei einem durchschnittlichen GKV-Satz von 16,3 Prozent. Der Staat muss diese versicherungsfremden Leistungen vollständig zahlen und auch den Krankenkassen umfänglich deren Leistungsaufwendungen erstatten. So werden dann die Bürgerinnen und Bürger von diesen Beitragszahlungen für versicherungsfremde Leistungen entlastet. Dies wirkt auch gleichzeitig der negativ steigendenEntwicklung der Altersarmut entgegen.

Informationen zum Verein Zentrum 60plus e.V.

und zum Programm im Zentrum 60plus finden

Sie auf der Seite zentrum60plus.de

A.M.I.N.A. Taxi – Aktiv mobil in Neu-Anspach –
Fahrservice für Seniorinnen und Senioren

Rufbereitschaft AMINA-Taxi:

Montag
Mittwoch
Donnerstag
8:00 - 14:00 Uhr
8:00 - 14:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Alle Neu-Anspacher Seniorinnen und Senioren können den Fahrdienst telefonisch unter folgender Rufnummer erreichen: 

Taxi Böber  +49 6081 8845

weitere Informationen auf der Seite der Stadt Neu-Anspach

Leon Hilfe Inseln nicht nur für Kinder sondern auch für Menschen60 plus

Zum jetzigen Zeitpunkt stehen 18 LEON Hilfe Inseln zur Verfügung.

Diese Hilfeinseln sind allerdings nicht nur für  hilfesuchende Kinder eingerichtet, sondern auch für Menschen60 plus, die aus welchen Gründen auch immer das Gefühl haben, dass sie dringend kurzfristig Unterstützung und Hilfe benötigen.

Übericht der Leon Hilfe Inseln


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