Wappen Neu-Anspach

Herzlich Willkommen beim Seniorenbeirat der Stadt Neu-Anspach

Wir, der Seniorenbeirat von Neu-Anspach, begrüßen Sie herzlich auf unserer Homepage.

Wir, 11 Menschen aus Neu-Anspach, sind IHRE gewählte Vertretung der Menschen 60 plus. 

Was machen wir?

Hier geht es zum kompletten Text

SBR Wahl 2026

Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,

es ist kaum zu glauben, aber die letzte Seniorenbeiratswahl liegt nunmehr schon 4 Jahre hinter uns. Die nächste SBR-Wahl findet zeitgleich mit der Kommunalwahl am 15.03.2026 statt. Erstmals findet die SBR-Wahl als Präsenz- und Briefwahl statt.

Da fließt noch viel Wasser die Usa runter, werden Sie denken? JA, natürlich, trotzdem wollen wir als Gremium bereits jetzt im Herbst auf die anstehende Wahl aufmerksam machen. In Abwandlung eines Spruches aus dem letzten Jahrhundert: „Stellen sie sich vor, es ist Wahlsonntag und es gibt keine Kandidaten*innen auf dem Wahlzettel“. Demokratie lebt von der Wahlbeteiligung als auch von der Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern sich als Kandidat/in zur ehrenamtlichen Wahl zu stellen.

Zu den Aufgaben des SBR gehört auch die Vertretung und Wahrnehmung der kommunalpolitischen Interessen der Generation 60plus in den Gremien unserer schönen Kommune. Kann man in Neu-Anspach gut leben und gut alt werden? JA! Geht es auch besser? Verbesserungen in der Lebensqualität und der verschiedenen Angebote für die Generation 60plus in Neu-Anspach sind notwendig und möglich. Die Pflege- und Mobilitätssituation für ältere Menschen sind notwendigerweise verbesserungsbedürftig. Ebenso engagieren wir uns für soziale kommunale Altenhilfeleistungen, z.B. gegen Altersarmut, Einsamkeit, generationsgerechte Lösungen u.a. Themen der Generation 60plus.

Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass der SBR durchaus auf die Probleme und Herausforderungen für ältere Menschen als Sprachrohr aufmerksam machen kann und muss! So finden wir auch Gehör bei den kommunalpolitischen Entscheidungsträgern der Stadt Neu-Anspach.

Wenn Sie, an dem politischen Meinungsbildungsprozess mitmachen und mitreden wollen, dann kandidieren Sie für den SBR. Der Seniorenbeirat tagt als Gremium 6-mal im Jahr, meistens im Zentrum 60plus im Bürgerhaus. DieVorstandssitzungen finden im monatlichen Wechsel auch 6-mal im Jahr statt.

Die Mitglieder des Seniorenbeirat der Stadt Neu-Anspach sind in alphabetischer Reihenfolge:

Gabriele Briem, Kläre Dobbelgarten-Buksmaui, Raphael Eckhard, Harry Euler; Herbert Geisler, Saba Hamid, Reiner Krönke; Volker Kulp; Wolfgang Medenwald, Barbara Möbius, Rolf Scherer.

Beratende Mitglieder: Hans Torchalla, Jens Wickinger und Monika Winthuis 

Welche Voraussetzungen müssen Kandidaten*innen erfüllen? Es ist ausreichend, dass diese am Wahltag, also am 15.03.2026, mindestens 60 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Neu-Anspach haben.Interessenbekundungen können Sie gerne per E-Mail an info(at)sbr-neu-anspach.orgsenden oder rufen Sie an unter 0162 352 6796. Dann binden wir Sie gerne in die Wahl vorbereitenden Aktivitäten ein.

Mit besten Grüßen

Raphael Eckhard

Vorsitzender

Aktuelles

Am 29.09.2025 ab 15 Uhr findet die nächste öffentliche Sitzung des Seniorenbeirat der Stadt Neu-Anspach im Dorfgemeinschaftshaus in Hausen-Arnsbach, Hauptstr. 69 statt. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Seit Beginn des Jahres wurden je Quartal Sitzungen in den verschiedenen Ortsteilen durchgeführt, damit auch gehbeeinträchtigte Mitbürgerinnen und Mitbürger teilnehmen können. Die letzte Beiratssitzung für 2025 findet Ende November im Rathaus im Ortsteil Anspach statt. 

Der Seniorenbeirat (SBR) ist für die Kommune Neu-Anspach und deren Bürgerinteressen tätig. Die Grundlagen der Aufgabenstellungen ergeben sich aus der von den Stadtverordneten beschlossenen Geschäftsordnung. Der Sitz des SBR ist im Zentrum 60plus im Erdgeschossbereich des Bürgerhauses. Die SBR-Arbeit ist unabhängig, parteipolitisch neutral, konfessionell nicht gebunden und erfolgt im ehrenamtlichen Rahmen. Der SBR hat 11 stimmberechtigte Mitglieder und es besteht ein Vorschlagsrecht gegenüber dem Magistrat und in den Ausschüssen zu Angelegenheiten der Generation 60plus. Die Beiratssitzungen sind öffentliche Sitzungen und alle interessierten Menschen können als Gäste daran teilnehmen. 

Ziele und Aufgaben als Interessenvertretung der Generation 60plus sind u.a.:

• Erhalt eines eigenständigen Lebens mit ergänzenden Leistungen für ambulante oder stationäre altersgerechte Wohnformen

• Kommunale Altenhilfeleistungen

• Ausbau der Mobilität bis hin zu einem On Demand-Bussystem, d.h. bis zur Inbetriebnahme eines selbstfahrenden Systems per Abruf)

• Soziales Engagement zur Stärkung des gesellschaftlichenZusammenhalts

• Entgegenwirken bei Altersarmut und Einsamkeit

• Vorschläge zur Stadtentwicklung mit der Verbesserung der Lebensqualität

• Aktivitäten für generationsgerechte Lösungen 

Die Wahldauer des Seniorenbeirats beträgt fünf Jahre.Neuwahlen finden am 15. März 2026 gleichzeitig mit den Kommunalwahlen statt. Wer Interesse an dieser interessantenehrenamtlichen Tätigkeit hat, kann seine Fragen gerne im Rahmen der SBR-Sitzung am 29.09.2025 stellen. Alle Gremiumsmitglieder stehen auch nach der Sitzung für individuelle Fragen zur Verfügung. 

Falls Ihnen eine Teilnahme nicht möglich ist, dann können Sie uns Ihre Fragen auch gerne per E-Mail an: info(at)sbr-neu-anspach.org vorab oder danach übermitteln. Wenn Sie Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit für die Stadt Neu-Anspach haben, dann informieren Sie uns bitte vorab, damit wir Sie in die anstehenden SBR-Wahlvorbereitungen einbeziehen können.

 

 

Auch im Haushaltsjahr 2026 hat die Bundesregierung keinenadäquaten Ausgleich für versicherungsfremde Krankenversicherungsleistungen eingeplant. Damit gesteht die Bundesregierung aus Sicht des Seniorenbeirats Neu-Anspach offen ein, dass sie die Finanzierungslücke bei den versicherungsfremden Leistungen kennt, sie schließt sie aber nicht. Es ist ein Armutszeugnis, dass man Defizite eingesteht, aber keine politischen Konsequenzen zieht. Wenn es in nächster Zeit weiterhin zu Beitragserhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen kommt, dann ist das auch das Ergebnis dieser Weigerung, Verantwortung zu übernehmen", kritisiert der Pressesprecher Harry Euler, die unzureichende Refinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben Ende Julivom Bundeskabinett beschlossenen Haushaltsentwurf für das Jahr 2026. Dadurch werden die gesetzlichen Krankenkassen vermutlich mit weiteren Zusatzbeitragssteigerungen zum Ende des Jahres die finanziellen Lücken schließen müssen. Gerade die älteren Menschen im Rentenbezug werden dann wieder finanziell stark belastet. 

Laut Euler, ist es nicht akzeptabel, dass der Staat Aufgaben, die klar in seine Verantwortung gehören, dauerhaft auf die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung abwälzt. Rein familienpolitische Leistungen oder die Kosten für die Versorgung von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern dürfen nicht länger von den Krankenkassen finanziert werden. Der Steuerzuschuss in Höhe von 14,5 Milliarden Euro für den Gesundheitsfonds deckt bestenfalls ein Drittel der Gesamtkosten versicherungsfremder Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das darf so nicht bleiben, forderte Euler.

Die Bundesregierung räumt in der Kabinettsvorlage selbst ein, dass mit dem Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Milliarden Euro die gesetzlichen Krankenkassen bei der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen nur "teilweise entlastet werden". Nach Berechnungen der Innungskrankenkassen beliefen sich die Ausgaben der GKV für versicherungsfremde Leistungen im Jahr 2023 auf rund 59,8 Milliarden Euro. Das entspricht 740 Euro pro Beitragszahlerin und -zahler - oder 2,54 Beitragssatzpunkten bei einem durchschnittlichen GKV-Satz von 16,3 Prozent. Der Staat muss diese versicherungsfremden Leistungen vollständig zahlen und auch den Krankenkassen umfänglich deren Leistungsaufwendungen erstatten. So werden dann die Bürgerinnen und Bürger von diesen Beitragszahlungen für versicherungsfremde Leistungen entlastet. Dies wirkt auch gleichzeitig der negativ steigendenEntwicklung der Altersarmut entgegen.

Erneut hat die Bundesregierung keinen adäquaten Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung im Haushaltsplan für 2026 berücksichtigt. Die Bundesregierung gesteht offen ein, dass sie die Finanzierungslücke bei den versicherungsfremden Leistungen kennt, sie schließt sie aber nicht, damit werden der gesetzlichen kranken- und pflegeversicherten Menschen einseitig belastet. Der Seniorenbeirat Neu-Anspach kritisiert dies als ein Armutszeugnis, wenn die Bundesregierung Defizite eingesteht, aber keine politischen Konsequenzen zieht. Wenn es in nächster Zeit weiterhin zu Beitragserhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen kommt, dann ist das auch das Ergebnis dieser Weigerung, Verantwortung für versicherungsfremde staatliche Leistungen zu übernehmen, kritisiert der Pressesprecher Harry Euler und fordert gleichzeitig eine ausreichende Refinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben durch das Bundeskabinett bei den Haushaltsplanungen für das Jahr 2026. Die bestehende Finanzierungslücke mit den versicherungsfremden Leistungen ist der Bundesregierung bekannt, trotz besserem Wissen wird diese nicht geschlossen. Es ist nicht akzeptabel, dass der Staat Aufgaben, die klar in seine Verantwortung gehören, dauerhaft auf die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung abwälzt. Rein familienpolitische Leistungen oder die Kosten für die Versorgung von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern dürfen nicht länger von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Der Steuerzuschuss in Höhe von 14,5 Milliarden Euro für den Gesundheitsfonds deckt bestenfalls ein Drittel der Gesamtkosten versicherungsfremder Leistungen in der GKV. Das darf so nicht bleiben, fordert der Seniorenbeirat, damit gerade die Senioreninnen und Senioren mit geringeren Einnahmen ungebührlich belastet werden. 

Die Bundesregierung räumt in der Kabinettsvorlage selbst ein, dass mit dem Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Milliarden Euro die Krankenkassen bei der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen nur "teilweise entlastet werden". Nach Berechnungen der Innungskrankenkassen beliefen sich die Ausgaben der GKV für versicherungsfremde Leistungen im Jahr 2023 auf rund 59,8 Milliarden Euro. Das entspricht 740 Euro pro Beitragszahlerin und -zahler - oder 2,54 Beitragssatzpunkten bei einem durchschnittlichen GKV-Satz von 16,3 Prozent. Aus Sicht des Seniorenbeirats müssen weitere finanzielle Belastungen aller gesetzlich krankenversicherten Menschen mit versicherungsfremden staatlichen Aufgaben vermieden und vom Staat mit Steuermitteln getragen werden.

 

 

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten bekennt sich die Politik zum Erhalt, zum Ausbau und zur weiteren Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung. Angesichts eines sich stetig verschärfenden demografischen Wandels und steigender Anforderungen an die soziale Absicherung ist das ein wichtiges Signal für alle Generationen und eine Gleichbehandlung aller Mütter – insbesondere für die Beitragszahlenden wie auch die aktuellen und künftigen Rentnerinnen und Rentner. Deshalb möchte der Seniorenbeirat Neu-Anspach zum aktuellen Sachstand informieren.

Im Kern verfolgt das Gesetz zwei zentrale Zielrichtungen: Zum einen wird die Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent über das Jahr 2025 hinaus bis Ende Juni 2031 verlängert. Gerade in einer Zeit zunehmender wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Unsicherheiten ist Stabilität für die Menschen besonders wichtig – die Verlängerung der Haltelinie ist daher ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die daraus entstehenden Mehrkosten werden vollständig aus Steuermitteln finanziert. Darüber hinaus verpflichtet sich die Bundesregierung, die Entwicklung von Beitragssatz und Bundeszuschuss im Jahr 2029 gesondert zu evaluieren und damit Transparenz und vorausschauende Steuerung weiter zu erhöhen.

Zum anderen wird mit der vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten für vor und nach 1992 geborene Kinder eine langjährige Gerechtigkeitslücke endgültig geschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 sollen laut aktuellem Koalitionsbeschluss für alle Kinder – unabhängig vom Geburtsjahr – drei Jahre als Kindererziehungszeit angerechnet werden. Diese wichtige Änderung hat jedoch in der Sache positive Folgen, denn sie stärkt insbesondere diejenigen, die sich in der Vergangenheit mit Nachteilen im Erwerbsleben der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder gewidmet haben. Die Finanzierung dieser Mehrleistungen obliegt ebenfalls dem Bund und wird aus Steuermitteln getragen.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Seniorenbeirat sehr, dass mit dieser geplanten Reform endlich der von vielen Beteiligten seit Jahren geforderte Weg beschritten wird, versicherungsfremde Leistungen wie die Mütterrente vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren. Das entlastet die Beitragszahler und unterstreicht die gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Auch die bislang aus Beitragsmitteln finanzierten Leistungen der Mütterrente I und II sollten auf eine Finanzierung aus Steuermitteln umgestellt werden, um die Entlastung der Beitragszahler weiter voranzutreiben.

Das Gesetz enthält zudem weitere wichtige Maßnahmen, die das System der gesetzlichen Rentenversicherung zukunftssicher machen sollen. Hierzu zählt die moderate Anhebung der Mindesthöhe der Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben. Auch hier zeigt sich, dass nicht nur die Rentenhöhe, sondern auch die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung in den Fokus rückt. Eine Anhebung der Mindestrücklage bietet zusätzlichen Spielraum für mehr Stabilität.

Des Weiteren soll das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetzes für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, aufgehoben werden. Bisher verhindert diese Regelung befristete Arbeitsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber, wenn zuvor bereits ein Arbeitsverhältnis bestand. Die Aufhebung erleichtert somit die freiwillige Weiterarbeit nach Renteneintritt. Dabei bleibt jedoch sichergestellt, dass gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und niemand zu längerer Erwerbstätigkeit gezwungen wird.

Die geplanten Reformen begegnen nicht nur den unmittelbaren Bedarfen der Rentenbeziehenden und Beitragszahlenden, sondern sie setzen auch wichtige ordnungspolitische Impulse im System der sozialen Sicherung. So wird neben der reinen Beitragsgerechtigkeit ebenfalls die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Berechenbarkeit im System gestärkt – beispielsweise durch die regelmäßige Vorausberechnung des Sicherungsniveaus vor Steuern im Rentenversicherungsbericht und die Vereinfachung der Bundeszuschüsse. Mit diesen Maßnahmen leistet das Gesetz einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zum gesamtgesellschaftlichen Ausgleich.

Klar wird aber auch: Die nun von der Bundesregierung aufden Weg gebrachten Regelungen können nur ein Anfang sein. Die Weiterentwicklung der Rentenversicherung bleibt weiterhin eine zentrale Aufgabe der Sozialpolitik. Es gilt, das Rentenniveau langfristig und generationenübergreifend abzusichern und dabei neue gesellschaftliche Realitäten sowie den Wandel der Arbeitswelt konsequent mitzudenken. In Summe steht das Gesetz für einen zukunftsorientierten Ansatz bei der Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Seniorenbeirat Neu-Anspach geht derzeit davon aus, dass die Bundesregierung damit signalisieren möchte, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt, die Wertschätzung von Lebensleistung – insbesondere der Familienarbeit – und das Ziel, Altersarmut nachhaltig zu bekämpfen, auch eine handfeste politische Priorität genießt. Diese Richtung gilt es weiterzuverfolgen, um die soziale Sicherheit in Deutschland dauerhaft zu stärken.

 

Derzeit erfolgt der Glasfaserausbau in Neu-Anspach. Bereits am 07. Juli 2025 hat die Stadtverwaltung Neu-Anspach informiert, dass aktuell in verschiedenen Stadtteilen Vertreter der Deutschen Glasfaser unterwegs sind, um Verträge zum Glasfaseranschluss anzubieten. In diesem Zusammenhang erreichten die Stadtverwaltung vermehrt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über das Verhalten einiger dieser Außendienstmitarbeiter.

Auch der Seniorenbeirat Neu-Anspach wurde von Bürgern danach um Hilfe gebeten, deshalb vorsorglich unser Hinweis zur Information der Stadt https://www.neu-anspach.de/aktuelles/2025/07-juli/wichtige-information-zum-glasfaserausbau/

Die Stadt Neu-Anspach stellt hierzu klar:

• Diese Behauptung ist falsch.

• Niemand wird seinen bisherigen Internetanschluss verlieren.

• Wer bei seinem bisherigen Anbieter bleiben möchte, kann dies selbstverständlich auch in Zukunft tun.

• Ein Wechsel zur Deutschen Glasfaser ist freiwillig – nicht verpflichtend.

Trotz mehrfacher Hinweise und Beschwerden der Stadtverwaltung gegenüber der Deutschen Glasfaser wird dieses Vorgehen von einzelnen Vertretern weiterhin beobachtet. 

Bei Beschwerden informieren Sie bitte kurz per E-Mail die Stadtverwaltung: info(at)neu-anspach.de oder telefonisch 06081/1025-0. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Die Vereinbarung eines gut überlegten und beabsichtigtenGlasfaseranschluss kann immer vereinbart werden und eine sofortige Entscheidung – wie von einzelnen Glasfaservertretern gefordert - ist überhaupt nicht notwendig.

 

 

Informationen zum Verein Zentrum 60plus e.V.

und zum Programm im Zentrum 60plus finden

Sie auf der Seite zentrum60plus.de

A.M.I.N.A. Taxi – Aktiv mobil in Neu-Anspach –
Fahrservice für Seniorinnen und Senioren

Rufbereitschaft AMINA-Taxi:

Montag
Mittwoch
Donnerstag
8:00 - 14:00 Uhr
8:00 - 14:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Alle Neu-Anspacher Seniorinnen und Senioren können den Fahrdienst telefonisch unter folgender Rufnummer erreichen: 

Taxi Böber  +49 6081 8845

weitere Informationen auf der Seite der Stadt Neu-Anspach

Leon Hilfe Inseln nicht nur für Kinder sondern auch für Menschen60 plus

Zum jetzigen Zeitpunkt stehen 18 LEON Hilfe Inseln zur Verfügung.

Diese Hilfeinseln sind allerdings nicht nur für  hilfesuchende Kinder eingerichtet, sondern auch für Menschen60 plus, die aus welchen Gründen auch immer das Gefühl haben, dass sie dringend kurzfristig Unterstützung und Hilfe benötigen.

Übericht der Leon Hilfe Inseln


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