Herzlich Willkommen beim Seniorenbeirat der Stadt Neu-Anspach
Wir, der Seniorenbeirat von Neu-Anspach, begrüßen Sie herzlich auf unserer Homepage.
Wir, 11 Menschen aus Neu-Anspach, sind IHRE gewählte Vertretung der Menschen 60 plus.
Was machen wir?
Aktuelles
Erneut hat die Bundesregierung keinen adäquaten Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung im Haushaltsplan für 2026 berücksichtigt. Die Bundesregierung gesteht offen ein, dass sie die Finanzierungslücke bei den versicherungsfremden Leistungen kennt, sie schließt sie aber nicht, damit werden der gesetzlichen kranken- und pflegeversicherten Menschen einseitig belastet. Der Seniorenbeirat Neu-Anspach kritisiert dies als ein Armutszeugnis, wenn die Bundesregierung Defizite eingesteht, aber keine politischen Konsequenzen zieht. Wenn es in nächster Zeit weiterhin zu Beitragserhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen kommt, dann ist das auch das Ergebnis dieser Weigerung, Verantwortung für versicherungsfremde staatliche Leistungen zu übernehmen, kritisiert der Pressesprecher Harry Euler und fordert gleichzeitig eine ausreichende Refinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben durch das Bundeskabinett bei den Haushaltsplanungen für das Jahr 2026. Die bestehende Finanzierungslücke mit den versicherungsfremden Leistungen ist der Bundesregierung bekannt, trotz besserem Wissen wird diese nicht geschlossen. Es ist nicht akzeptabel, dass der Staat Aufgaben, die klar in seine Verantwortung gehören, dauerhaft auf die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung abwälzt. Rein familienpolitische Leistungen oder die Kosten für die Versorgung von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern dürfen nicht länger von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Der Steuerzuschuss in Höhe von 14,5 Milliarden Euro für den Gesundheitsfonds deckt bestenfalls ein Drittel der Gesamtkosten versicherungsfremder Leistungen in der GKV. Das darf so nicht bleiben, fordert der Seniorenbeirat, damit gerade die Senioreninnen und Senioren mit geringeren Einnahmen ungebührlich belastet werden.
Die Bundesregierung räumt in der Kabinettsvorlage selbst ein, dass mit dem Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Milliarden Euro die Krankenkassen bei der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen nur "teilweise entlastet werden". Nach Berechnungen der Innungskrankenkassen beliefen sich die Ausgaben der GKV für versicherungsfremde Leistungen im Jahr 2023 auf rund 59,8 Milliarden Euro. Das entspricht 740 Euro pro Beitragszahlerin und -zahler - oder 2,54 Beitragssatzpunkten bei einem durchschnittlichen GKV-Satz von 16,3 Prozent. Aus Sicht des Seniorenbeirats müssen weitere finanzielle Belastungen aller gesetzlich krankenversicherten Menschen mit versicherungsfremden staatlichen Aufgaben vermieden und vom Staat mit Steuermitteln getragen werden.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten bekennt sich die Politik zum Erhalt, zum Ausbau und zur weiteren Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung. Angesichts eines sich stetig verschärfenden demografischen Wandels und steigender Anforderungen an die soziale Absicherung ist das ein wichtiges Signal für alle Generationen und eine Gleichbehandlung aller Mütter – insbesondere für die Beitragszahlenden wie auch die aktuellen und künftigen Rentnerinnen und Rentner. Deshalb möchte der Seniorenbeirat Neu-Anspach zum aktuellen Sachstand informieren.
Im Kern verfolgt das Gesetz zwei zentrale Zielrichtungen: Zum einen wird die Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent über das Jahr 2025 hinaus bis Ende Juni 2031 verlängert. Gerade in einer Zeit zunehmender wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Unsicherheiten ist Stabilität für die Menschen besonders wichtig – die Verlängerung der Haltelinie ist daher ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die daraus entstehenden Mehrkosten werden vollständig aus Steuermitteln finanziert. Darüber hinaus verpflichtet sich die Bundesregierung, die Entwicklung von Beitragssatz und Bundeszuschuss im Jahr 2029 gesondert zu evaluieren und damit Transparenz und vorausschauende Steuerung weiter zu erhöhen.
Zum anderen wird mit der vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten für vor und nach 1992 geborene Kinder eine langjährige Gerechtigkeitslücke endgültig geschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 sollen laut aktuellem Koalitionsbeschluss für alle Kinder – unabhängig vom Geburtsjahr – drei Jahre als Kindererziehungszeit angerechnet werden. Diese wichtige Änderung hat jedoch in der Sache positive Folgen, denn sie stärkt insbesondere diejenigen, die sich in der Vergangenheit mit Nachteilen im Erwerbsleben der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder gewidmet haben. Die Finanzierung dieser Mehrleistungen obliegt ebenfalls dem Bund und wird aus Steuermitteln getragen.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der Seniorenbeirat sehr, dass mit dieser geplanten Reform endlich der von vielen Beteiligten seit Jahren geforderte Weg beschritten wird, versicherungsfremde Leistungen wie die Mütterrente vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren. Das entlastet die Beitragszahler und unterstreicht die gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Auch die bislang aus Beitragsmitteln finanzierten Leistungen der Mütterrente I und II sollten auf eine Finanzierung aus Steuermitteln umgestellt werden, um die Entlastung der Beitragszahler weiter voranzutreiben.
Das Gesetz enthält zudem weitere wichtige Maßnahmen, die das System der gesetzlichen Rentenversicherung zukunftssicher machen sollen. Hierzu zählt die moderate Anhebung der Mindesthöhe der Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben. Auch hier zeigt sich, dass nicht nur die Rentenhöhe, sondern auch die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung in den Fokus rückt. Eine Anhebung der Mindestrücklage bietet zusätzlichen Spielraum für mehr Stabilität.
Des Weiteren soll das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetzes für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, aufgehoben werden. Bisher verhindert diese Regelung befristete Arbeitsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber, wenn zuvor bereits ein Arbeitsverhältnis bestand. Die Aufhebung erleichtert somit die freiwillige Weiterarbeit nach Renteneintritt. Dabei bleibt jedoch sichergestellt, dass gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und niemand zu längerer Erwerbstätigkeit gezwungen wird.
Die geplanten Reformen begegnen nicht nur den unmittelbaren Bedarfen der Rentenbeziehenden und Beitragszahlenden, sondern sie setzen auch wichtige ordnungspolitische Impulse im System der sozialen Sicherung. So wird neben der reinen Beitragsgerechtigkeit ebenfalls die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Berechenbarkeit im System gestärkt – beispielsweise durch die regelmäßige Vorausberechnung des Sicherungsniveaus vor Steuern im Rentenversicherungsbericht und die Vereinfachung der Bundeszuschüsse. Mit diesen Maßnahmen leistet das Gesetz einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zum gesamtgesellschaftlichen Ausgleich.
Klar wird aber auch: Die nun von der Bundesregierung aufden Weg gebrachten Regelungen können nur ein Anfang sein. Die Weiterentwicklung der Rentenversicherung bleibt weiterhin eine zentrale Aufgabe der Sozialpolitik. Es gilt, das Rentenniveau langfristig und generationenübergreifend abzusichern und dabei neue gesellschaftliche Realitäten sowie den Wandel der Arbeitswelt konsequent mitzudenken. In Summe steht das Gesetz für einen zukunftsorientierten Ansatz bei der Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Seniorenbeirat Neu-Anspach geht derzeit davon aus, dass die Bundesregierung damit signalisieren möchte, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt, die Wertschätzung von Lebensleistung – insbesondere der Familienarbeit – und das Ziel, Altersarmut nachhaltig zu bekämpfen, auch eine handfeste politische Priorität genießt. Diese Richtung gilt es weiterzuverfolgen, um die soziale Sicherheit in Deutschland dauerhaft zu stärken.
Derzeit erfolgt der Glasfaserausbau in Neu-Anspach. Bereits am 07. Juli 2025 hat die Stadtverwaltung Neu-Anspach informiert, dass aktuell in verschiedenen Stadtteilen Vertreter der Deutschen Glasfaser unterwegs sind, um Verträge zum Glasfaseranschluss anzubieten. In diesem Zusammenhang erreichten die Stadtverwaltung vermehrt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über das Verhalten einiger dieser Außendienstmitarbeiter.
Auch der Seniorenbeirat Neu-Anspach wurde von Bürgern danach um Hilfe gebeten, deshalb vorsorglich unser Hinweis zur Information der Stadt https://www.neu-anspach.de/aktuelles/2025/07-juli/wichtige-information-zum-glasfaserausbau/
Die Stadt Neu-Anspach stellt hierzu klar:
• Diese Behauptung ist falsch.
• Niemand wird seinen bisherigen Internetanschluss verlieren.
• Wer bei seinem bisherigen Anbieter bleiben möchte, kann dies selbstverständlich auch in Zukunft tun.
• Ein Wechsel zur Deutschen Glasfaser ist freiwillig – nicht verpflichtend.
Trotz mehrfacher Hinweise und Beschwerden der Stadtverwaltung gegenüber der Deutschen Glasfaser wird dieses Vorgehen von einzelnen Vertretern weiterhin beobachtet.
Bei Beschwerden informieren Sie bitte kurz per E-Mail die Stadtverwaltung: info(at)neu-anspach.de oder telefonisch 06081/1025-0. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Die Vereinbarung eines gut überlegten und beabsichtigtenGlasfaseranschluss kann immer vereinbart werden und eine sofortige Entscheidung – wie von einzelnen Glasfaservertretern gefordert - ist überhaupt nicht notwendig.
Nach dem derzeitigen Stand der politischen Diskussionen, sollen die Kommunen zukünftig eine stärkere Steuerungsfunktion in der Organisation der Pflege einnehmen.Zu diesem Schluss kommt auch ein Gutachten des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (Iges) zur kommunalen Pflegeplanung, das am 17.07.2025veröffentlicht wurde. Die Wissenschaftler monieren in ihrem Bericht, dass es in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedliche Vorgaben im Bereich Pflege gebe. Danach werden bereits in den Kommunen bestehende Regelungen sehr variabel umgesetzt. „Wir brauchen bundesweit verbindliche kommunale Pflegestrukturplanungen“, forderte die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler. Diese Forderungen unterstützt auch der Seniorenbeirat der Stadt Neu-Anspach. Das Iges-Gutachten war bereits im vergangenen Jahr vom damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in Auftrag gegeben worden. Der SPD-Politiker hatte im Sommer 2024 eine Pflegereform angekündigt, jedoch bis zum Ampel-Bruch im Herbst kein Konzept vorgelegt.
In der Pflegeversicherung gibt es bislang keine verbindliche kommunale Bedarfsplanung als Voraussetzung für Versorgungsverträge und zur Investitionskostenfinanzierung. „Das muss sich ändern“, betont der Pressesprecher Harry Euler. Angesichts des demografischen Wandels und der Finanznot der sozialen Pflegeversicherung hat sich die schwarz-rote Koalition auf eine Pflegereform verständigt. Eine Bund-Länderkommission hat dazu im Juli ihre Arbeit aufgenommen und wird Konzeptvorschläge vorbereiten.
Nach dem Iges-Gutachten sollen die Kommunen eine wichtige Rolle in der Gestaltung von Versorgungsstrukturen spielen.Dennoch hätten beispielsweise 40 Prozent aller Kreise in Bayern im Jahr 2020 keine aktuelle Pflegeplanung gehabt. Andererseits hätten die Kommunen nicht die nötige Steuerungskompetenz wegen der geteilten Zuständigkeiten von Ländern, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen. Die Wissenschaftler fordern mehr Gestaltungsmöglichkeiten und Ressourcen für die Kommunen, konkretere Vorgaben zu den Pflegeplanungen durch die Länder und eine bessere Verfügbarkeit von Daten der Kranken- und Pflegekassen für die Planung. Es ist sinnvoll, dass Wer plant auch die Planungen umsetzt, so Euler. Für die Umsetzung braucht es kommunale Steuerungsmöglichkeiten, ist der Seniorenbeirat überzeugt. Mögliche Instrumente seien etwa Case-Manager als Organisatoren vor Ort oder die Beteiligung der Kommunen beim Abschluss von Versorgungsverträgen.
Auch im AOK-Pflege-Report 2024 wird der Stellenwert der Kommunen für eine passgenaue Pflegestrukturplanung betont. Lokale Strukturen, in denen Nachbarschaftshilfe, freiwilliges Engagement und professionelle Dienste zusammenfließen, sollten zukünftig stärker bei den bundes-, landes- und kommunalpolitischen Entscheidungsfindungen berücksichtigt werden und ein Mitspracherecht der ehrenamtlich tätigen Menschen und betroffenen Menschen ermöglichen.
Die neue Gesundheitsministerin Nina Warken ist ein Neuling in ihrem Zuständigkeitsbereich. Das macht die neue Aufgabe kaum einfacher, muss gleichzeitig auch kein unüberwindbarer Nachteil sein. Der Koalitionsvertrag zeigt kaum gute Problemlösungen auf. Speziell darum wird sich Nina Warken vordringlich kümmern müssen. Besonders für die Finanzierungsfragen der Kranken- und Pflegeversicherung ist noch nicht einmal eine Perspektive erkennbar. Dabei ist längst alles bekannt: sowohl die zentralen Problemursachen (Wachstumsschwäche der beitragspflichtigen Einnahmen, unzureichende Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen) als auch die maßgeblichen Stellschrauben zur Stärkung der solidarischen Beitragsfinanzierung (Personenkreis und Einkommensarten, Beitragsbemessungsgrenze).
Noch unausgegoren sind die Vorstellungen zum versorgungsinhaltlichen Hoffnungsträger, dem verbindlichen Primärarztsystem. Dass hiervon eine Lösung der Arztzugangs-Problematik sowie Einsparungen erwartet werden, ist zumindest eine mutige Annahme. Realistisch erscheinen eher weitere Bürokratie-Zuwachs und höhere Leistungsausgaben. Schließlich geht es um Investitionen, die immer erst Geld kosten und bestenfalls auf längere Sicht – wenn überhaupt – Erträge generieren. Würden die zugesagten Bundeszuschüsse dynamisiert gezahlt, ein angemessener Krankenversicherungsbeitrag für Bürgergeldempfänger durch den Bund und auch versicherungsfremde Leistungen vom Bund gezahlt, dann würde sich die Finanzsituation schnell stabilisieren. Was bringen kurzfristige Bundeskredite für die Beitragszahler? Dadurch werden die Belastungen der Kranken- und Pflegeversicherung nur zusätzlich gesteigert. Jedem Bürger ist bekannt, dass Kredite auch zurückgezahlt werden müssen, d.h. eine außerordentliche Belastung der Zusatzbeiträge für die Versicherten.
Nach Einschätzung des Seniorenbeirats Neu-Anspach benötigt diese Herkulesaufgabe Mut und Weitsicht und dies nicht erst, wenn es knallt. Die Ausgangslage für Nina Warken ist äußerst schwierig. Im Interesse einer stabilen Zukunft und bezahlbaren sozialen Kranken- und Pflegeversicherung kann man der Gesundheitsministerin nur alles Gute, Kraft und Mut für zukunftsfähige Reformen wünschen.
Informationen zum Verein Zentrum 60plus e.V.
und zum Programm im Zentrum 60plus finden
Sie auf der Seite zentrum60plus.de
A.M.I.N.A. Taxi – Aktiv mobil in Neu-Anspach –
Fahrservice für Seniorinnen und Senioren
Rufbereitschaft AMINA-Taxi:
Montag Mittwoch Donnerstag | 8:00 - 14:00 Uhr 8:00 - 14:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr |
Alle Neu-Anspacher Seniorinnen und Senioren können den Fahrdienst telefonisch unter folgender Rufnummer erreichen:
Taxi Böber +49 6081 8845
Leon Hilfe Inseln nicht nur für Kinder sondern auch für Menschen60 plus
Zum jetzigen Zeitpunkt stehen 18 LEON Hilfe Inseln zur Verfügung.
Diese Hilfeinseln sind allerdings nicht nur für hilfesuchende Kinder eingerichtet, sondern auch für Menschen60 plus, die aus welchen Gründen auch immer das Gefühl haben, dass sie dringend kurzfristig Unterstützung und Hilfe benötigen.